erklärung,
die
.
1.
›Erläuterung, vermittelnde Darstellung; Deutung, Auslegung‹; auch: ›Offenbarung, Eröffnung‹;

Belegblock:

Luther, WA (
1529
):
So nennen wir nu das fuͤnffte Buch Mosi ein weitleufftige erklerunge der Zehen gebot.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
also wird euch darnach die Weissagung des Propheten Esaiæ / samyt derselbigen Außlegung vnd Erklerung / desto anmuͤthiger.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel Var. (
Straßb.
1466
):
Der eroffnung
[Var. 1475
1
/
Eck
1537:
erclerung
;
Dietenberger
1534:
wenn dein wort erkleret wirt
;
Luther
1545, Ps. 119, 130:
offenbar wird
]
deiner wort die entleucht: vnd gibt vernunft den lútzeln.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1530
):
zuͦ merer erklairung seiner red wurde [...] durch den secretari [...] ain brieff verlessen werden.
Andreae. Ber. Nachtmal
57r, 8
([
Augsb.
]
1557
):
Es werden wol zuͦ erklerung dises Gehaimnus allerley gleychnus gebraucht.
Vgl. ferner s. v.  2, .
2.
›(öffentliche, rechtlich bindende) Erklärung, Aussage; etw. regelnde, bestimmende, festsetzende (auch schriftliche) Äußerung‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  7, ,  6.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
110, 8
(
Worms
1499
):
so soll der in soͤlich habe [...] ingesetzt ist [...] biten vnd begern vff erklerung der sach die erclagte habe oder güter ym inzustellen in bezalung syner schuld.
Ders., Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Erklerung was gemeinloͤffige pact syent. Vnder den gemeinloͤffigen pacten / sind alle die contract begriffen do [...].
Skála, Egerer Urgichtenb.
171, 7
(
nwböhm.
,
1575
):
Gilch Bastel vff des Buchsbaums außag erclerung.
3.
s.  4.