erklärung,
die
.1.
›Erläuterung, vermittelnde Darstellung; Deutung, Auslegung‹; auch: ›Offenbarung, Eröffnung‹; Belegblock:
So nennen wir nu das fuͤnffte Buch Mosi ein weitleufftige erklerunge der Zehen gebot.
also wird euch darnach die Weissagung des Propheten Esaiæ / samyt derselbigen Außlegung vnd Erklerung / desto anmuͤthiger.
Der eroffnung
[Var. 1475
erclerung1
/ Eck
1537: ;
wenn dein wort erkleret wirtDietenberger
1534: ;
offenbar wirdLuther
1545, Ps. 119, 130: ]
deiner wort die entleucht: vnd gibt vernunft den lútzeln. zuͦ merer erklairung seiner red wurde [...] durch den secretari [...] ain brieff verlessen werden.
Es werden wol zuͦ erklerung dises Gehaimnus allerley gleychnus gebraucht.
2.
›(öffentliche, rechtlich bindende) Erklärung, Aussage; etw. regelnde, bestimmende, festsetzende (auch schriftliche) Äußerung‹; Belegblock:
so soll der in soͤlich habe [...] ingesetzt ist [...] biten vnd begern vff erklerung der sach die erclagte habe oder güter ym inzustellen in bezalung syner schuld.
Erklerung was gemeinloͤffige pact syent. Vnder den gemeinloͤffigen pacten / sind alle die contract begriffen do [...].
Gilch Bastel vff des Buchsbaums außag erclerung.