ergeizen,
V.
›(materielle Güter, Geld und Macht) gierig zusammenraffen, sich etw. auf unmoralische oder unrechtmäßige Weise aneignen‹;
vgl. (Präfix) 5, .
Im eigenen Material nur bei M. Luther belegt.
Bedeutungsverwandte:
, ,  2, ,  1.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
[Fuͤrsten] trachten, woher sie gelt moͤgen ergeitzen, das sie jre ubermessig und unnuͤtze unkosten und pracht moͤgen erstrecken, [...], Oder wo sie schon viel ergeitzet und meinen wol gereichert zu haben, darnach, [...] in mancherley seltzame hendel und sachen sich stecken.
Ebd. (
1530
):
Denn Gott hat die geitzigen so gehengt an jren wanst, das sie jres ergeitzten guts nimer satt noch fro werden konnen.
Ebd. (
1545
/
6
):
S. Paulus sagt Philip. ij.: ,Da er jnn Goͤtlicher ehre und uber alles Herre war, Wolt ers nicht erraubt, noch erwuchert, noch ergeitzt achten, Sondern eussert sichs alles, und wart unser knecht und diener‘, Aber die Geitzwenste erwuchern, ergeitzen, rauben und stelen jre Goͤttliche ehre und herrschafft uber die armen und duͤrfftigen, [...], folgen also jrem Vater dem Teuffel, der jm himel auch wolte die Gottheit erwuchern, und ergeitzen mit seinem hohen Englischen reichthum.