erb|einung,
die
.›Vertrag (zwischen Herrschaftsträgern), der sich auf alle Nachfolger der Vertragsparteien vererbt‹;
Belegblock:
uff sontag [...] ward der frid und die erbeinung uszgesprochen und verbriefft.
[Bern empfiehlt:]
den ewigen bericht oder die erbeýnung mit dem hus Oesterrich anneͣmen. das gehürnt vych [...] von Eydgnoßen und die uns
[Bern]
mit püntnuß, verein und erbeinung ... zuͦgethan [...] ufkhouft [...] worden.