durchbringen,
1.
›jn. / etw. sicher durch etw. (z. B. durch eine Gefahr, Not-, Rechtfertigungssituation u. Ä.) hindurchführen, -leiten‹; Belegblock:
[Zeugen:]
Hanczel Lobir, capil bumeister der guden lude, mechir und durchbrengir dusses kauͤffes. vnd mit diesem [zweyen sachen] bracht sie alle jhre maͤngel durch.
dancke GOtt / daß Er jhn durch so manche perilleuxe occasion vnd Gefahr durchgebracht.
2.
›jn. zugrunde richten, umbringen‹; auch: ›etw. verschwenden, vertun‹; Belegblock:
Hier wird mein Wehmut milde, | der mich fast durch hat bracht.
sie [Leute] werden duͤrffen rechenschafft geben / von dem / was sie verschlemmet und verspielet / oder sonst unnuͤtz durchbracht haben.
Ebd.
40, 17
.‒
Vgl. ferner s. v. .