beruhen,
V.;
für die Bedeutungen 5-8 ausschießlich oder überwiegend als
part. Adj.
belegt.
1.
›sich mit etw. zufriedengeben; sein Bewenden haben‹; mit
lassen
›etw. auf sich beruhen lassen; etw. liegen lassen‹;
jn. auf etw. b. lassen
›jn. mit etw. abspeisen‹.
Bedeutungsverwandte:
 4.

Belegblock:

Luther, WA (
1522
):
Das yhe also das hertz nicht auff yhr [mutter gottis] beruge, sondern durch sie dringe tzu Christo.
Ebd. (
1544
):
das ist unrecht, das man die leut auff solcher ler lest beruhen.
Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
wan sich aber ein besser gewin und narung zutragen worde, leissen sei ir hantwirk etwas berauwen.
man wolte jetz frolich sin und die sach laissen berauen bis zu gelegener zit.
Franz u. a., Qu. hess. Ref. Bd.
3, 122, 41
(
hess.
,
1549
):
werden sie wohl mit der visitacion beruben bis nach der zeit.
Küther, UB Frauensee
376, 17
(
thür.
,
1528
):
Ab sie yhm ein geschenck gethan habenn, das laß ich uff sich beruen.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
137
(
Nürnb.
1517
):
darumb beruet der geist in egedachten zweien und höret allein zwei.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
sie wöllen soliche instruction weyter verlesen und bedenken, darbey es bißher beruwet hat.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
142, 23
(
Nürnb.
1548
):
Wir aber woͤllen solches yetzund beruhen lassen / vnd bey der angefangenen Matery bleyben.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beruhen lassen / hindan setzen / zu ruck stellen [...]. laß diese ding beruhen auff ein ander zeit [...]. Es mit den reden beruhen (bleiben) lassen.
2.
›bei etw. bleiben, verharren‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Luther, WA (
1544
):
Aber der Herr beruͤhet auff seiner meinung.
Skála, Egerer Urgichtenb.
210, 6
(
nwböhm.
,
1577
):
beruht vff Voriger außag Sej alles ein warheit.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
97, 30
(
Nürnb.
1548
):
Solche forcht [...] sol auß der sünde folgen / doch also / das du dabey nit beruhest.
Skála, a. a. O.
195, 15
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 543
.
3.
›dauern, währen (zeitlich)‹; hier anschließbar: ›ruhen, liegen (räumlich)‹.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
das das guttliche stehen berugen solte 4 wochen.
4.
›auf etw. aufgebaut sein, auf etw. ruhen (im eigentlichen Sinne)‹; meist ütr.: ›auf etw. (selten: jm.) beruhen, in / auf etw. gründen‹.
Bedeutungsverwandte:
 6,  3,
1
 12,  20.
Syntagmen:
haus auf pfeilern b., etw. in / auf etw
. (z. B.
auf einem grunde / urteil
) /
jm
. (z. B.
dem son gottes
)
b
.
Wortbildungen:
beruhung
(›Stütze‹, z. B.
der gewisheiten
; 16. Jh.).

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Lk. 10, 5
(
Wittenb.
1545
):
so da selbst wird ein Kind des friedes sein / so wird ewer Friede auff jm berugen.
Gropper. Gegenw. (
Köln
1556
):
Woͤlche bekaͤndtniß vff disem einigen waren gru͂de beruhet.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Drauff stehen. Drauff beruhen / darauff gruͤnden / steuren / drauff ligen.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
eine [des Professoris Academici] Wissenschafft [...] beruhet in schoͤner RedensLieblichkeit.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Mag er sicherlich zur praxi und Rechnung der Finsternuͤsse selbst schreiten. Welche in diesen Dreyen beruhet.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
253, 32
(
Nürnb.
1548
):
Er hat bißher gelernet / warauff die rechte seligkeyt beruhe.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Reichmann, a. a. O.
219, 11
;
Dietrich. Summaria
18v, 42
;
Andreae. Ber. Nachtmal
64v, 10
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 543
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
5.
›jn. in Ruhe, unbehelligt lassen‹; meist als part. Adj.
beru(b)t
1 ; ›ruhig, ungetrübt; unbehelligt; ausgeruht‹.

Belegblock:

Chron. Nürnb. Anm. 2 (
nobd.
,
1505
):
Den gesangenen von Eystett peruen lossen pis die erfarung kompt.
Wedler, W. Burley. Liber
91v
(
moobd.
,
v. 1452
):
das er macht berüebt lernen naturlich kunnst.
Seemüller, Chron. 95 Herrsch. (
oobd.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
Er begert ain berubtes leben ze haben.
Der von Pehaim het noch ain berubte schar.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Der erst und der annder hawffen chumen peruet durch die scharlewt, das warn Vnngern.
6.
als part. Adj.
beru(b)t
2 ›unangefochten, frei von Forderungen, unbehelligt‹.
Bedeutungsverwandte:
 4,  2.

Belegblock:

Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
80, 39
(
moobd.
,
1430
):
damit der obgenant Paul [...] solhes unpillichen wandels vertragen sey und auch sein purgel berubt und ledig gesagt werden.
Uhlirz, Qu. Wien 2, 3, S.  (
moobd.
,
1465
):
so ist die frau umb solchen zuspruch pillich berubt, müssig und ledig.
Bischoff, Steir. Landr. Anh. (
m/soobd.
, Hs. 
v. 1425
):
er vnd sein erben sein pilleich furbas ledig vnd berubt gegen allermeinkchlich.
Uhlirz, a. a. O. ; ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
7.
als part. Adj.
beru(b)t
3 ›gelassen, voll innerer, von Gott geschenkter und / oder durch Askese erworbener Ruhe‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Jaspers, St. v. Landskron
191r, 26
(
Augsb.
1484
):
dz sy werden geheissen sün gotes. d’ also in jm selbs gancz vnd gar fridsam ist. vnd beruͤwet.
Rudolf, Peuntner. Sterbek. 145 ra,
3
(
moobd.
,
n. 1434
):
das du darnach jn deiner gewissen pist dester froleicher vnd mer versichert vnd dester berüebter.
Bauer, Imitatio Haller
51, 17
(
tir.
,
1466
):
Der mensch der hat ain grosses vnd peruebtes hercz, der da nicht achten ist der menschen lëstrung.
8.
als part. Adj.
beru(b)t
4 ›ungehindert, leicht‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
1512
):
das zwai gereder an aim phlueg beruebt aus und ein mugen gen.