benamen,
V.
1.
›e. S. einen Namen geben, sie mittels eines Namens identifizierbar machen; e. S. durch eine besondere Bezeichnung als etw. kennzeichnen‹; offen zu 2, im Unterschied dazu eher für die Namengebung.
Bedeutungsverwandte:
 2.
Syntagmen:
die stat
(auf eine bestimmte Weise)
b., das land wie b., etw
. (z. B.
den haufen
)
wie
(z. B.
einen lilienkrug
, Akk.)
b
.

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
Pergame zu dute | Dutet ,zu scheide daz horn‘; | Durch einen strit hir bevorn | Wart die stat also benamet.
Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
daß von ihrer Zier der ganze Hauffe ein Rosen⸗ oder Lilien⸗Krug benahmet wird.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
seind also die von diesem untergehenden / bis in den auffgehenden Punckt benambte Zeichen Krebs. Loewe. [...].
Sachs (
Nürnb.
1562
):
Weyl sie Neptunum hetten bschambt, | Die statt nach der göttin benambt.
Leidinger, A. v. Regensb. (
oobd.
,
um 1430
):
darnach betwang das selbe land Norix, Herculis sun, und benamt es nach seinem nam Nortgäw.
2.
›jn. / etw. bezeichnen, nennen, genau angeben‹; auch als Synekdoche: ›etw. durch seine Nennung auf eine bestimmte Weise behandeln, (z. B.) als Lehen versprechen‹; im Unterschied zu 1 für den Namengebrauch.
Phraseme:
mit benameten worten
›ausdrücklich‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1, (s. v.  1).
Syntagmen:
den schaz, die rechnung / stat, das dorf / land b., (die) ämpter / elemente / personen b., etw. mit eide b
.;
benamet sein
›heißen‹.
Wortbildungen:
benamung
›der Teil einer Hinterlassenschaft, die als e. P. zufallend bezeichnet wird‹.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
Man sol in deme eyde benomen, was der man lobe oder lougene.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Ernennen / bestimmen / benamen / namhafftig machen / außsetzen / außlegen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
74, 8
(
omd.
,
1563
):
solle er jede rechnunge [...] benomben und mit frist biß ufs andere quarthal vorschreiben laßen.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
daß ist / die vera & absoluta longitudo Solis, in benamten Zeichen 17°.
Wann nu beyd’ Elementa gleich benahmet / entweder ortiva (gegen auffgang) oder occidua (gegen niedergang) seind.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1555
):
da österreicher die personen, so er verdacht haben möchte, benambte.
Ebd. (
1544
/
5
):
wöliches ampt der herren einnemer ampt benamet ist.
Patocka, Salzwesen.
1987, 75
(
oobd.
,
1595
):
Die ämbtler ieczt erzell Jch nit, / Hernach woll werden sj benambt, / Mit irer Maisterschaft Zu handt.
3.
›etw. festsetzen, festlegen, bestimmen; jn. zu etw. bestimmen, ernennen‹.
Bedeutungsverwandte:
2
.
Syntagmen:
einen tag, die zeit b., etw. mit besonderen worten b., jn. zu etw. b
.;
das benamte gelt
.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
423, 5
(
preuß.
,
1438
):
so lange bies das das benampte geld beczalet wird.
Matthaei, Minner. I, (Hs. ˹
wobd.
,
15. Jh.
˺):
sie benampten mir ain tag, | uff den solt ich meinß lons betrag | lugen von der zartten.
Schmitt, Urkundenspr.
1936, 182
.