austagen,
austägen,
V.;
letzterem Formansatz liegt die Schreibung austegen
zugrunde; diese kann auch als kontrahierte Form von interpretiert werden, semantisch ergeben sich kaum Schwierigkeiten.1.
›jn. vor ein auswärtiges Gericht laden‹.Belegblock:
2.
›bei der Behandlung von bestimmten Gegenständen oder Geschäften den Versammlungsort verlassen, hinausgehen‹.Belegblock:
das so wider cristenliche kilchen / waͤr / aber bishar nit bschechen / und stuͤndend jr Zürcher / botten us zů tagen / wann soͤlch sachen kaͤmend / und gebend jr stimm nit / noch hullffend raaten.
3.
›etw. kündigen‹.Belegblock:
were es auch, dasz man khein guott vsztagete vmb zinsz [...], dasz soll mann zihen mit dem freyen vogt vnnd soll man jhm sein recht geben.
4.
›jm. einen Verhandlungstermin setzen‹.Belegblock:
markgraf Fridrich der vieng neun unser mitpurger von des wegen, lagen leicht 2 tag und tegt sie auß 6 wochen.