aufseher,
der
;-s/-Ø.
Belegblock:
ein kint speher
[Z-Oa:
eyn auffseher]
huͦb auff sein augen vnd schaut.2.
›ein mit der Aufsicht über etw./jn. Betrauter, Aufseher, Aufpasser‹; teils spezialisiert auf einzelne Rechtsbereiche, z. B. das Bauwesen (dann: ›Polier‹), das Familienrecht (dann: ›Vormund‹), das Stadtrecht (dann: ›Aufsichtsbeamter‹), den Bergbau (dann: ›Betriebsführer‹), auch für den Ehemann gebraucht, sofern er die Frau rechtlich vertritt und sie schützt; Bedeutungsverwandte
(allg.): , , 3, , , 3, 3, , , , ; ˹, (zu ›Vormund‹)˺; vgl. (allg.): 4, 2, , ; zu Einzelbereichen: , , , .Syntagmen:
den a. bestellen / erwälen / setzen
; des a. notdürftig sein
; dem a. gefolgen, dem a. gewalt geben, dem a. etw. anzeigen, dem a. etw. verbieten
; gemeiner / öffentlicher / heimlicher / fleissiger a.
; a. im spital.
Belegblock:
eins verstendigen meisters oder uffsehers und regierers dartzu zu haben notturftig sin wurde.
Huͤter. Auffseher. Achthaber. Wechter. Hirt.
drey tausent sechs hundert Auffseher / die das Volck zum Dienst anhielten.
ein bischof heißt ein ufseher, der halb im gebürt, daß er acht hab und sorg auf das leben und sitten seiner leuten.
dann die wittiben iren mann und aufseher nit haben, sein verlassen, niemandt ist, der sie mit treuen meint.
dz ire inwonenden burger vß inen selbs amptlüt, raͤth vnd uffsaͤcher oder pfleger erwellenn.
habend ihr gn. üch zuͦ auffsecheren darüber verordnet.
ain aufseher oder wachter dz er treülich soll wachen über sein herd.
der bischoff sol ein fleissiger aufseher sein.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
111
; Giustiniani, Adam v. Rottw. 1987, A
1228
; Alberus
T iv
; Hulsius
P ivv
;