anbeiler,
der
;
-/-Ø
, auch
-e.
›Weinschätzer, Aufseher über den Weinhandel‹;
Halem.

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1672
):
darauff dan die herren umbgelter auffem land hand obhalten und die ambeiler als ihre untergebne zů aufsecheren und verleideren bestellen söllend.
Ders., Recht Laupen .