abfällig,
Adj.
1.
›im Begriff hinabzufallen‹; nur ansatzweise erschließbar;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Alberus
x ijv
(
Frankf.
1540
):
hinfellig / abfellig.
Maaler (
Zürich
1561
):
Abfellig. Deciduus. Dz schier fallẽ wil.
2.
›abschüssig, geneigt, abfallend (vom Gelände)‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Procliuis [...] abe-uallych vel -haldych.
3.
in der Wendung
a. werden:
›mangeln, nicht hinreichen, unzureichend sein‹.

Belegblock:

Löffler, Columella/Österreicher (
schwäb.
,
1491
):
ob die crafft des fúrnaͤmen hierns oder der werchzúg der ordenlichen kúnsten abfellig wurde, darumb soͤllend wir nit gelich vallen zů der muͤssigendung.
4.
›abtrünnig, aufsässig‹; meist in Verbindung mit
werden:
›von jm. oder etw. abfallen, sich lossagen‹ oder mit
machen:
›jn. zum Abfall bringen‹;
vgl.  4,  5.
Wortbildungen:
abfälligkeit.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
denn das er uns Teutschen dem Kaiser abfellig und aller Obirkeit widersetzig machen wil.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
stedlich solche ordenunge zu verstören und das volck uns abfelligk zu machen.
Chron. Magdeb. (
nrddt.
,
1565
/
6
):
als solten sie dem Reich und Stift abfellig worden.
Gille u. a., M. Beheim
309b, 111
;
Schade, Sat. u. Pasqu. ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Wrede, Aköln. Sprachsch.
14b
;
Dietz, Wb. Luther .