omed,
ömd,
das
;
-s/–;
zur Vielfalt der Schreibformen s. auch (dort mit hiatfüllendem aus angesetzt) und ; zur Erklärung der Formen s. sowie
Henzen, Dt. Wortbildung.
1965, 121
und 176 (dort mit Hinweis auf das alem. Suffix
-ete
und mögliche Analogie von
heuete
her).
– Zur Wortgeographie für ,Grummet‘ in den rezenten Mundarten des Deutschen s.
Dwa
14
, Karte 1; dazu:
Ruppenthal, Der zweite Grasschnitt
;
W. Steinhauser, Germ. Graswirtschaft [...]. In: ZMaF
20, 1962, 65-92
.
›zweiter Grasschnitt‹ (als Handlung des Mähens, als Zeit der Ernte und als Ernteprodukt), demnach: ›Erntezeit‹ sowie ›Grummet‹; die Belege beziehen sich meist auf rechtliche Bestimmungen zur Zeit des Schnittes, zu Weide- und Überfahrtsrechten auf der Grummetwiese.
Wobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
, , (
das
12.
Syntagmen:
o. machen
;
ein stük mit o. nutzen, von o. einen zehenten geben, zu dem o. heuen, einen bach zu dem o. brauchen, dem mader 9 pfenning zum o. geben, zu dem o. eine wiese abmäen
;
das gemeine o
.
Wortbildungen
ömden
›die Grummeternte einfahren‹ (dazu bdv.:  2),
omdwiese
.

Belegblock:

Golius (
Straßb.
1579
):
Omat / Herbsthrew.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1400
):
dananthin nit wider daruf
[auf die
matten zue fahrende
]
weder mit dem herdviehe noch mit den rossen, unz daß des jahres gänzlich da geheüwet und geömdet wird.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1651
, Hs.
17. Jh.
):
hat ein gemain dieselbige wisen umb St. Jergen tag macht zuzuschlagen [...] dam [!] gehört es den söldnern zu einem gemeinen ometh.
Von dem ohmetwißen. Item seint in dem fluer Lippach unterschidliche wisen gelegen, uff welche vor disem mit der herd gleich nach dem heuet getriben worden.
Zuem andern sollen die von Killingen ihre siben tagwerck in ewig zeit nit mehr zue ohmet haien oder daß ohmet darauß verkaufen.
Ebd. (
1537
):
wurdt auch furbaß dhainem meder mer geben, wann neun pfenning zum embd.
den milbach megen sie gar brauchen acht tag zuo dem heu und acht tag zu dem emdt.
Müller, Stadtr. Ravensb.
302, 24
(
oschwäb.
,
1567
):
in dem embd sollen die Rechenwisen, [...] auf unser frowen gepurtstag abgemeet sein.
Dertsch, Urk. Kaufb.
715
;
Rwb (mit längerer Wortbildungsstrecke).