nies,
wohl
der
.
›Recht auf die Bewirtschaftung / Verwaltung eines Gutes, einer Pfründe (o.ä.); Wahrnehmung, Nutzung dieses Rechtes; daraus resultierender Nutzen, Gewinn‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): ,  2,  2,  123,  145, .

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
A. 17. Jh.
):
das das lebend belibent ehegemecht an solche der kinder ererbte ligente gieter [...] vidumbs weis alein die nutzung und nieß und die kinder das gestractet dominium und eigentumb haben.
Schmitt, Ordo rerum 117, 17.
1
(
oobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Vsufructus [...] nyez oder frum oder nucz ad vtendum de agro.