nies,
wohl
der
.›Recht auf die Bewirtschaftung / Verwaltung eines Gutes, einer Pfründe (o.ä.); Wahrnehmung, Nutzung dieses Rechtes; daraus resultierender Nutzen, Gewinn‹;
Belegblock:
das das lebend belibent ehegemecht an solche der kinder ererbte ligente gieter [...] vidumbs weis alein die nutzung und nieß und die kinder das gestractet dominium und eigentumb haben.
Vsufructus [...] nyez oder frum oder nucz ad vtendum de agro.