2.
›Gewinn, Ertrag, den eine wirtschaftliche (kaufmännische, gewerbliche) Tätigkeit, der Verleih von Gütern u. ä. abwirft; Spanne zwischen dem
hauptgut
1 und dem Enderlös einer Tätigkeit, Gewinnspanne‹; teilweise religiös-moralisch begründete Bewertung von ,Gewinn‘, oft negativ, aber auch positiv; dementsprechend teilweise semantische Nähe zu
wucher
; die Belege erwähnen mehrfach Regelungen absoluter und relativer Art für die Gewinnbegrenzung;
Syntagmen:
(den) g. (ein)bringen / (ein)nemen / besitzen / haben / behalten / gemein machen / meren / teilen / überschlagen / verlieren, g. auf etw. schlagen, für schaden achten, jm. g. geben / lassen, der kirche g. bezalen, den g. in gemeinschaft legen, wieder recht nemen, etw
. [ein Betrag]
g. tun
›bringen‹;
der g. wol schmecken, den grund suchen
›versinken‹;
der g. js. sein, gewinne süsser dan minne sein
;
sich eines gewinnes vergnügen lassen
;
auf g. arbeiten / fischen / kaufen / leihen, geneigt sein, etw. auf g. kaufen / herein füren, sin auf g. haben / legen, jm. etw. auf g. anlegen, die habe auf g. und verlust beieinander bleiben, bei g. betrug sein, durch g. kaufen, nach g. stellen, um g. dienen, gut um g. füren, ein schif um g. ausfüren, um gewinnes willen lasterlich zureden, von g. leben, etw. zu g. geben / nemen,
[einen Betrag]
zu g. haben, beute zum g. lassen, jm. (dem kaufmanne) etw. zu g. fallen, jm. (den bauern) etw. zu g. antreffen
›gereichen‹;
der g. des geldes, der arbeit, der güter
;
der g. in dem gewerbe, von kolwerk
;
der bübische / bürgerliche / grosse
(mehrfach)
/ kleine / irdische / merkliche / rechtmässige / schändliche / schlechte
›einfache‹
/ schnöde / unzuläsliche / zeitliche / ziemliche / zugelassene g
.;
des gewinnes gierig, der zipfel des gewinnes, durch bewegen des gewinnes
›des Gewinns halber‹,
teilnemer des gewinnes
.
Wortbildungen:
,
(Belege s. v.
),
›Eintrittsbier bei der Aufnahme in die Zunft‹ (a. 1531),
›Erwerbsquelle‹ (a. 1482),
,
›Pachtjahr‹ (a. 1553),
,
›bei Besitzwechsel zu leistende Pachtabgabe‹ (a. 1602f.),
,
,
.