mithafte,
der
;
–/-n
.
– Alem.
1.
›als mitverantwortlich gesehener Anhänger einer um eine Person oder Personengruppe gebildeten konfessionellen Partei; Parteigänger in einer rechtlichen Auseinandersetzung‹; offen zu 2 (über das Kriterium ,mitverantwortlich‘);
vgl.  23,  267.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl. .

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
62, 16
(
halem.
,
1534
/
5
):
So dann sy / gedachter nüwen sect / houpttsecher / vil dialogos gemacht wider die hoch gelerten doctores Murner / Fabern / Eckenn / und jr mithafften.
Ebd.
121, 2
:
Zwinglischer history anfang was sin lyb und handlung betrifftt mitt antzug ettlicher siner mithaften.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1559
):
Das die iren von Roschach und ir mithaften ir sach mit dem burg- und landrecht understand zubeschirmen, habe ein andere gestalt.
Jörg, a. a. O.
662, 19
;
Pfeiffer-Belli, Murner im Glaubensk.
2, 35, 37
;
2.
›Teilhaber (in unterschiedlicher sozialer Position und Rechtsstellung) an einer wirtschaftsrechtlichen Handlungsgröße, damit an deren Pflichten Gebundener, Mithaftender‹;
vgl.  3, zu  7.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, .
Syntagmen:
die mithaften quit / ledig / los lassen
;
die mithaften etw. verwalten, jm. bürgschaft stellen, dem gotteshaus mit leibeigenschaft verbunden sein
;
den mithaften die weiden zuständig sein, etw. an steuer abgehen
;
jm. ein recht gegen den mithaften vorbehalten sein
;
spänne zwischen den mithaften
.

Belegblock:

Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1445
):
doch welichem sini guͤter also geswecht wurden, das dem sin recht gegen sinen mithaften vorbehalten sie.
Ebd. (
1528
):
deß schadens halb, [...] geschechen, von desselben schadens wegen den genempten von Ringgenberg, Brientz und andern ir mithafften der herrschafftlüten an der ierlichen stür [...] sölle abgan namlich hundert pfund.
Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1527
):
alßdann irtung und spaͤnn waren erwachssen zwüschen ... Hannsen Souter und sinen mithafften an einem, und [...] U‹–o›lrichen Stören [...] und Uͦlj Joͤnnlj, Hanns Mouͤwlj und andern iren mitgesellen.
Dertsch, Urk. Kaufb.
1010
;
Vorarlb. Wb.
2, 429
.