geselschafter,
der
;–/-Ø
.Belegblock:
So ain Arbeitter oder Gesellschafter den Anndern schmähet, oder schilt [...].
2.
›Teilhaber, Gesellschafter einer Gewerbe- und Handelseinheit; Mitglied der Geschlechter‹; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
Lager herren vnd Geselschaffter. Die sollen zwuschen den merckten nicht offene leden halten.
Auch soll ein jeglicher Gesellschaffter, [...], gleiche Gewinnunge nemen.
das ich mich mit den gesellschaftern des schmelzhüttenhandels der schmelzhütten zu Arnstetten [...] verainigt, verpflicht und vertragen hab.
Als wir mit den erbarn wolbenambten Christoff Bher [...] und Symon Rossenberger sampt gesellschaffter eine vollkommne beredung und vortragk gemacht haben.
Wirtschaffter geselschaffter conuius.
Von haltung der vertrege vnd geding der geselschaffter so die zymlich sein. den also nachzekomen.
Ebd.
376, 9
: WO ein geselschafter in sachen seiner mitgeselschafter ichts handelt mit kauffen. verkauffen oder anderm. dieselbe͂ ir geselschaft beruͤre͂de.
Ebd.
379, 8
: Wo sich endet die gesellschafft. so soͤllen die geselschaffter außgericht werden. nach abred vnd beding derselben geselschafft.
RuB haben
betracht, [...] dz der saltzgwerb der statt entzogen und in sondrer luten hende khomen, und daruf geraten, das die gselschafter im saltzgwerb m h die 2900 soͤum, so die statt vor ghept, wider zuͦ handen stellen. daß die Geschlechter allhier eine besondere Gesellschafft / nahmens zum Loͤwen / haben / vor diesem ward es die grosse Zunfft / jetzt aber die Burgerstuben genandt. Diese Geschlechter vnd Gesellschaffter zum Loͤwen / haben jhren Stand hoch gehalten.