manschlachtung,
die
.
›Tötung eines oder mehrerer Menschen; Gemetzel‹;
vgl. (
die
12.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, , , (
die
2,  2, , .

Belegblock:

v. Tscharner, Md. Marco Polo
62, 23
(
osächs.
,
2. H. 14. Jh.
):
Do geschit ouch groz gerichte von manslachtunge und von duͦbe.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
vnd von fuͤrhaltung der dreyer plag eine zuerkiesen. als einen sterben. oder ein durre zeit. oder ein manslachtung.