ableibung,
die
;
-Ø/-.
1.
›Tod, Sterben, Hinscheiden (auf natürlichem Wege und als Folge von Gewalt)‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1; vgl.  5.

Belegblock:

Rudolf, Peuntner. Sterbek.
148ra, 36
(
moobd.
,
n. 1434
):
Dye selb getrew selsarig vnd erparmung ist sunderleichen not einem yeden menschen zu der czeit seiner ableÿbung vnd seines leippleichen toͤds.
Rintelen, B. Walther
77, 3
(
moobd.
,
1552
/
58
):
was einem Wittiber nach Ableibung seiner Hausfrauen aus derselben [...] Haab [...] erfolgen mag.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
Und im fohl wegen des empfangnen schaden des beschädigten ableibung ervolgt, als ein mörder mit dem rad vom leben zum todt gericht werden.
Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1442
):
von wegen der ableibung, so sich an weilent Micheln Lienfelder, burger zu Wienn, von desselben von Rappach wegen hat begeben.
2.
›Tötung von jm.‹;
zu  2.

Belegblock: