malefizgericht,
das
.
›Hochgericht‹;
vgl.  2, I, 4.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
186, 18
(
rhfrk.
,
1613
):
Malefitz- und halßgericht. Wan ein ubelteter [...] begriffen würdt, würdt solcher einem ieden bischofflichen keller uberliefert.
Schib, Urk. Laufenb.
276, 9
(
halem.
,
1572
):
[ich] volgendts für ein ersam malefitz gericht doselbsten gestellt.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 519, 22
;