magistration,
die
.
›Verwaltung‹;
vgl.  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (
das
4,  8, , (
der
5,  1, , .

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
ain gmaine, freie regierung in der statt Rom anzurichten, in wölicher freien regierung sie die magistration und oberkait zu setzen und zu entsetzen macht haben möchten.
es sei ain unbilliche sach, daß die burgermaisterliche magistration und römischen hochen ämpter durch heirat oder sunst durch schanckungen [...] erlanget werden sollten.
was sie aber [...] in besitzung der rät als die, von denen der ursprung der rechten magistration hie seie, ainer erberen gmaind [...] zu gutem gedienen mögen.