magistrat,
der / das
.1.
s. .2.
›Obrigkeit, Verwaltung einer Stadt‹; als Metonymie: ›obrigkeitliches Amt‹.Syntagmen:
den m. abolieren
; der m. etw. erteilen, die laster strafen, bedenken machen, bei etw. verbunden sein, zu [...]
; der m. jn. erfordern, das [...]
; dem m. anliegen
[+ Hauptsatz], dem m. gehorsam erweisen, etw
. (z. B. weisheit
) ofnen, etw
. (z. B. eine instruction
) behändigen
; der m. der stat
; der bürgerliche / ersame / gewonliche m
.Belegblock:
welcher [Priester] dem Magistrat anlag sie solten die vnd die (so sie mit Nahmen nenneten) [...] Foltern.
domit geoffnet werde die manigformig weißheit gots den gewaltigen und magistraten in den himlischen engeln
[unter Berufung auf Engel]
durch die kirchen. mußt der magistrat der statt Cartago aus der ursach, daß alle alte kriegsknecht an inen hiengen, alles gedulden.
Magistrat / Burgerliche Obrigkeit / Der burger Herrschafft. Jtem das ampt selbs.
das nehmlichen ein ehrsamer magistrat beeder stätt alle und jede burgerliche köch und köchin für erfordere, [...], das sie [...] keinen gemainen, [...], zu einer mahlzeit mehr als 8 oder 10 [...] zurichten und kochen sollen.
3.
›Führerschaft (in einer religiösen o. ä. Angelegenheit)‹.Belegblock:
Wer eyn magistrat wyl annhemen, der faße eynen muth, non suis viribus, sed genibus flexis deum oret.
was die afentür jst darumm sy
[
Lutrer und
Carolstat]
gstochen hand / allein der namen / magistraat / und eergytt / und was Carolstat hierzuͤ bewegtt hatt. Ebd.
349, 25
: Darumm er [Zwingli] das magistraat an sich zoch.