magistrat,
der / das
.
1.
s. .
2.
›Obrigkeit, Verwaltung einer Stadt‹; als Metonymie: ›obrigkeitliches Amt‹.
Bedeutungsverwandte:
 3,
2
 1,  2,  2; vgl. (
das
4.
Syntagmen:
den m. abolieren
;
der m. etw. erteilen, die laster strafen, bedenken machen, bei etw. verbunden sein, zu [...]
;
der m. jn. erfordern, das [...]
;
dem m. anliegen
[+ Hauptsatz],
dem m. gehorsam erweisen, etw
. (z. B.
weisheit
)
ofnen, etw
. (z. B.
eine instruction
)
behändigen
;
der m. der stat
;
der bürgerliche / ersame / gewonliche m
.

Belegblock:

Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim.
276a, 8
(
Frankf./M.
1649
):
welcher [Priester] dem Magistrat anlag sie solten die vnd die (so sie mit Nahmen nenneten) [...] Foltern.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
12
(
Nürnb.
1517
):
domit geoffnet werde die manigformig weißheit gots den gewaltigen und magistraten in den himlischen engeln
[unter Berufung auf Engel]
durch die kirchen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
mußt der magistrat der statt Cartago aus der ursach, daß alle alte kriegsknecht an inen hiengen, alles gedulden.
Rot
326
(
Augsb.
1571
):
Magistrat / Burgerliche Obrigkeit / Der burger Herrschafft. Jtem das ampt selbs.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
245, 15
(
moobd.
,
1627
):
das nehmlichen ein ehrsamer magistrat beeder stätt alle und jede burgerliche köch und köchin für erfordere, [...], das sie [...] keinen gemainen, [...], zu einer mahlzeit mehr als 8 oder 10 [...] zurichten und kochen sollen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
/
51
):
instruction, die zwar hiervor durch die herren grafen [...] verfaßt und einen magistrat behendigt worden.
Oorschot, a. a. O.
3286, 27
;
Vgl. ferner s. v.  2,  8, ,
2
 7.
3.
›Führerschaft (in einer religiösen o. ä. Angelegenheit)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
/
30
):
Wer eyn magistrat wyl annhemen, der faße eynen muth, non suis viribus, sed genibus flexis deum oret.
Jörg, Salat. Reformationschr.
94, 25
(
halem.
,
1534
/
5
):
was die afentür jst darumm sy
[
Lutrer
und
Carolstat
]
gstochen hand / allein der namen / magistraat / und eergytt / und was Carolstat hierzuͤ bewegtt hatt.
Ebd.
349, 25
:
Darumm er [Zwingli] das magistraat an sich zoch.