kirchtag,
der
;-s/-e
, auch -Ø
+ Uml.›Jahrestag einer Kirche‹; damit verbunden: ›kirchliches Fest zur Feier der Kirchweihe u. ä‹; mehrstufig metonymisch: ›an den Kirchtag gebundener Jahrmarkt‹; ›Standplatz auf dem Markt‹; ›Kirchtagsfriede‹; Literatur- und Verbreitungsangaben im ff.;
Nobd./Oobd.
Syntagmen
k. begehen / haben / halten, den k. abtun / behüten / beschirmen / besuchen / schützen / verbieten; am k. etw. gestatten / kaufen / opfern / sammeln / verkaufen, auf den k. gehen / laufen / ziehen, auf dem k. etw. feilhaben, etw. zu einem k. bringen, etw. zum k. ausrufen, zum k. gehen; freier / wärender k.
; zu den Metonymien: den k. aufschlagen / verpachten; den k. zerstören
.Wortbildungen:
kirchtagbehüt
kirchtagberuf
kirchtagbrei
kirchtaggeld
kirchtaglaufen
kirchtagmaut
kirchtaggeld
) (a. 1480), kirchtagordnung
kirchtagpfennig
kirchtagrecht
kirchtagsbehüter
kirchtag(s)behütung
kirchtagschütze
kirchtagsfriede
kirchtagshun
kirchtagszeit
kirchtagtanz
kirchtagwacht
kirchtagwächter
Belegblock:
Die herschafft schuczt und beschirmet den kirchtage an sand Veytstage.
Von kirchtagschuͤcze. Es haben etwan die castner verrechnet die merkrecht auf den kirchtagen.
Ab sind die dentz und kirchtag-lauffen.
bring mir einen saffran gut, | Darmit zu gilbn den kirchtagbrey.
Hie seyt er von dem wunder so sie tuͦnd, so sie irem abgot kirchtag begond.
welichen Vogtherren also die Kirchtägbehüet zuestehet, der hat desselben Tags alle Fäll und Wandl.
wöllicher den kirchtag zerstört in den drei tagen, der ist fällig xxxiij ℔.
sollen auch ausser der hochzeitlichen freuden- und kirchtagszeit in gericht ohne sonderbahre erlaubnuß [...] keine offentliche tanz und saitenspill gehalten werden.
das paanthadning und perckthadung im Thall und Stainperg umb und umb sambt freihait und kirchtagbehüetung.
Dach schol man wissen, daß der margkt czu kirch tagen vnnd vmmb weÿnachten nÿndert anders sol seÿn.