ausstecken,
V.,
auch rückuml.
1.
›etw. so einstecken, daß es als Zeichen wahrgenommen werden kann; aufstecken‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›etw. durch ein Zeichen kennzeichnen‹.
Phraseme:
von eines gastes wegen einen reif ausstecken
›wegen eines einzigen Gastes die Wirtsstube öffnen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1.
Syntagmen:
die fane, das panier / zeichen, den reif
, (verschoben:)
den berg / grund / mangel / zehenten a.
; zur bildlichen Kennzeichnung der Pest:
das die ruten Gottes ausgestekt waren
().

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Jes. 33, 23
(
Wittenb.
1545
):
Also werden sie auch das Fenlin nicht auff den Mastbaum ausstecken.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
gieng eben hiemit zu, wie man sprücht, das kein würt von áins gasts wegen ain raif usssteck.
Niewöhner, Teichner
359, 145
(Hs. ˹
moobd.
,
1360
/
70
˺):
wann er [teuffel] hat sein panir | und sein vaͤnel aus gestechet.
Rintelen, B. Walther
146, 15
(
moobd.
,
1552
/
8
):
Wann [...] der Zehentner [...] angelangt würde, den Zehendt auszustecken oder zu heben.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1578
; Hs.
18. Jh.
):
wo sie in denen weingärten [...] rechtmäßige mängl finden dieselbe außstecken.
2.
›(Pflanzen) setzen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1625
):
dieselben [pflanzen] solle man ainem ieden nach gelegenhait seiner pflanzgarten gleichmeßig außstecken.
3.
›etw. (eine Fläche) abstecken, durch aufgesteckte Zeichen abgrenzen‹.
Syntagmen:
die freiheit / freiung, das lager, den flek / raum a.
;
ausgestekter markt.

Belegblock:

Ulner (
Frankf.
1577
):
Abzeichen. Außsteckẽ / versteinen / becircken / verreinẽ / mit Marcksteinen besetzen / verstecken / verzeichen.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 241, 29
(
omd.
,
1427
):
eyn rum tzu eyme kretzeme [...], als her das uf dy tzeith betzeichente und usstackte.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 17. Jh.
):
wann die freiheiten zu jahrmärkten und kirchtagszeiten außgestecket werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
17. Jh.
):
da aber solches beschäche oder über vorbemelte auszaigung seines orts weiter einfieng als ihm außgestöckt worden.
Ebd. (
um 1600
):
nach abnemung der außgestökten wochenmarktsbefreiung.
4.
›etw. ausstrecken, ausbreiten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus.
4, 105, 13
(
1530
):
dieweil er den weingarten anzeigt, wie er sein est aussteckt und seine zweig.
5.
›etw. (z. B. einen Hinterhalt) anlegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2,  7,  7.
Syntagmen:
einen halt a.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 337
(a.
1465
).