justificieren,
V.;
›etw. rechtfertigen, etw. auf seine Richtigkeit überprüfen‹.
Belegblock:
Defendere. Beschoͤnen entheben beschawen justificiern rechtfertigen vertheidigen vertretten außreden verantworten vergehen verstehen.
oder der appellans durch inbringung der gerichts acta solich formalia bewiesen vnd iustificirt hette.
eine verschreibung soll man baß justificiren und besichtigen.
verstendig personen […] die solch raittung woll justificieren und beschliessen.
Köbler, a. a. O.
72, 11
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