gewalttrager,
der
.Oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
dem g. etw. auferlegen / verkünden
; es gegen dem g.
[wie] halten
; der g. des herren
; der volmächtige g
.Wortbildungen:
gewalttragerei
Belegblock:
Zwischen Matheus Eschey als gewalttrager anstat Margaretha seiner hausfrawen [...] clager ains und N. richter und rate der stat Stain anntwortern annders.
wiert aber einer auf frischer that nit ehrgriffen, so mag man in [...] verhören vor dem gericht [...], und waß dan daselb wider ihn erkent, daß soll man des pauren herren oder seinem gewaltstrager verkünden.