advocat,
der
;-en/-en.
1.
›Person, die Rechtsbeistand leistet‹. Sie wurde von einem Rechtsuchenden ausgewählt oder vom Gericht bestellt; ihre Aufgabe bestand in der Rechtsberatung und in der Abfassung von Schriftsätzen; ein Auftreten vor Gericht war Aufgabe des Procurators. Die Befugnisse der beiden Ämter gingen jedoch bald ineinander über. Außerhalb des juristischen Bereiches vereinzelt auch allg.: ›Beschirmer, Fürsprecher‹.Syntagmen:
einen a. brauchen / ersuchen, jn. a. machen; a.
(Subj.) werden
(mehrmals) / entscheiden / geben rat / kommen in ansehen; jn. zum a. deputieren / erwälen, sich mit a. consulieren; besoldung / rat des a.; geschworener a.
Zur Sache:
Haberkern/Wallach
; 1, 28
Laufs, Reichskammergo.
; ; 292
Dückert in: Zur Ausbildung der Norm der dt. Literatursprache auf der lex. Ebene [...].
.1981, 263-310
Belegblock:
Den [Aristotiles] machen ich mynen advocait.
soll ein procurator, redner oder advocat des cammergerichts keinen assessorem [...] bey ime im hauß oder in der kost haben.
solten die gericht bei des advocaten und procurators besoldung halb ein mehrers ader wenigers zu taxiren haben.
Er [keiser] schreibt sich ein aduocaten der kirchen.
bytel, schriber und fuͤrspreche, | procurator, juristen und advocat | und wer gewalt an rechten hät, | die stond alle dem Pfenning by.
Ein ieder beclagter oder antworter mag in seinem ersten schub und angesezter zeith einen advocaten oder erfahrene verstendige leuth ersuechen und derselben rath haben.
2.
›Beamter an einem geistlichen Gericht‹.Zur Sache:
Lex. d. Mal.
.1, 171
Belegblock:
Wrede, Aköln. Sprachsch.
74
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