erbung,
die
.›Vererbung, Weitergabe eines Erbgutes‹; auch: ›Erbberechtigung‹; allgemein: ›Weitergabe einer Sache, eines Gutes‹; dann auch: ›Besitzeinweisung des Erwerbers durch den Veräußerer‹; im Beleg
Gille
auf den Fortbestand der Erbsünde eines vor der Taufe verstorbenen Kindes bezogen; Belegblock:
dweil die erbung und unterbung, ausgang und verzich nit nach dieses hoffs und gerichtz gebrauch [...] beschehen.
Underscheid der Kinder ires namens und erbung halb.
stirbt ain kindlein vor der tǎff | [...] es ist vertampt durch erbung | der sünd.