erbären,
1.
›jn. zeugen‹; generalisierend auch: ›etw. hervorbringen‹; häufig im Part. Prät. belegt: ›geboren (sein)‹; Belegblock:
Da Seth hatte hundert iar | Und funf iar, Enoch erbar
[
zeugetLuther
1545, 1. Mose 5, 6: ]
, | Sethis sun. das wir vnser sünd vnd verderben, inn das wir erboren seind vnd vns selb(s) durch vnser sündtlich leben jmmer tieffer stürtzen.
Das steyssig Aufmercken auff die natur vñ die empsig betrachtung / habend vns die kunst erboren.
2.
›von jm., von einem Geschlecht, Stand, Ort o. Ä. abstammen, gebürtig sein‹; als Part. Prät. im Zustandspassiv mit Tendenz zur Lexikalisierung: ›angestammt, jm. durch Geburt zugehörig (sein)‹; Belegblock:
[Regnerus] hat ein [...] Gmahl [...] von dem alten geschlecht Faliscorum / vnd von gutem hohen Adel erboren, zuͤchtig / schaͤmig / weiß.
Adam vnd all leüt vff erden, | Die von jm erboren werden.
Das verbiet mir got vff erden, | Das ich [...] | [...] wider mein erboren reich | In kriegen solt erheben meich.
Die Ersamkeit, Tugent und eigen Verdienst, darumb einer Hertzog ist, ist höher und me, dan wan einer erboren ist.
wann ein ehegemächt, [...], kinder, von ihnen beeden erbohren, hinderlassen.
Dass keiner, so nit zuͦ Bern erboren und erzogen, im kleinen rat sitzen [...] sol.
nŭt desterminder sind sy [sŭn] von minem geblüet erboren.
von mir alls dero guͤttwilligem armen diener / und erbornen Lucerner.
Ich pin auch künges kün erporen.