eicher,
der
.
– Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›Person, die Eichungen vornimmt, Eichmeister‹; meist durch Eid gebundener und zur Mengen- und Qualitätskontrolle von Waren berufener Beamter;
vgl. (V.) 12,
2
 4.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. , , ,
1
 1.
Syntagmen:
die richter
(Subj.)
den e. wälen
;
der e
. (Subj.)
etw. eichen,
[wo]
dabei sein, fässer an die eiche füren
;
dem e. x pfennig geben
;
der e. der stat
;
der geschworene e
.
Wortbildungen:
eicherlon
(a. 1599),
eicherreche
wohl: ein Arbeitsgerät des Eichmeisters.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
2, 73, 7
(
md.
,
1543
):
der rath sol haben einen geschwornnenn eicher, der alle gewicht rechtfertigt.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
149, 24
(
nobd.
,
1474
):
Dem eicher gebürts vom ambts wegen das gelt, daß an solcher eich gefelt, einzunehmen.
Ebd.
161, 28
(
1475
):
das new muß man zeichen mit dem eicherrechen.
Mollwo, Rotes Buch Ulm (
schwäb.
,
E. 14.
/
A. 15. Jh.
):
Welher unser burger aber wein [...] verschenken wil, der [sol] [...] die selben vas alle [...] nicht uffschlahen [...], es si denne der icher ainer dabi.
Hoffmann, a. a. O.
165, 29
;
Rwb  f.;
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 63
.
Vgl. ferner s. v.
2
 4.
2.
›normiertes Messinstrument, das zur Eichung anderer Messinstrumente dient‹;
zu
2
 2.
Bedeutungsverwandte:
2
 2, .

Belegblock:

Wolf, Gesetze Frankf.
394, 4
(
hess.
,
1514
):
des rats [...] rechenmeisterschriber, haben das gewicht zu der wagen in der kisten gegen den ichern, so in der siegelstoben oben uff dem Romer in dem schanck stehen, probirt.
Ebd.
416, 1
(
1558
):
haben die [...] rechenmaister [...] newe eicher verfertigen [...] lassen.
Ebd.
123, 1
;
416, 1
;