angiesser,
der
;
-/-Ø.
›für die Eichung von Flüssigkeitsmaßen amtlich beauftragter Eicher, Eichmeister‹; er versah die Maße mit einem Eichstrich und setzte laut
Rwb
(s. u.) die Preise fest.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1.

Belegblock:

Hertel, UB Magdeb. (
nd.
/
omd.
,
1503
):
do bey der angieszer [...] erkennen moge, ob er auch von dem kruger sein fulle masz entpfangen habe.
Steinberger u. a., Urk. Hochst. Eichst.
154, 36
(
noobd.
,
1319
):
Wye sich die angyesser halten sollen. Dye angyesser sollent angiessen dem armen als dem reichen alle maß.
Auer, Stadtr. München (
moobd.
,
1343
):
Man hat auch ainen angiezzer gesetzet, der sol wein und greizzing angiezzen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1602
/
5
):
so hat die gemain die gerechtigkeit daß sie mag ain angiesser schicken.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
46, 1
;
Winter, a. a. O. ;