durchlassen,
V., unr. abl.
›jm. / e. S. den Durchgang durch einen Raum, ein Gebiet gestatten; etw. (Waren) die Einfuhr, Durchfuhr durch einen Ort, ein Gebiet erlauben‹; auch ütr.;
vgl.  1,  130.
Bedeutungsverwandte:
 9,  1,  25.
Wortbildungen:
durchlassen
(
das
) hier speziell bezogen auf einen Arbeitsgang im Ofen bei der Metallverarbeitung (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
1. Makk. 5, 47
(
Wittenb.
1545
):
Nu wolten die Leute zu Ephron Judam nicht durch lassen
[
Mentel
1466:
auf tuͦn
].
Chron. Köln (
rib.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
als Got dat mer van ein gescheiden heis, | da hie die juden dur leis.
Schmitt, Fachprosa
37, 5
(
ofrk.
,
E. 15. Jh.
):
daz schwerlich das metall alles durch das schlechte durchlassen ader schmeltzen herauß gebracht wirt.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
281, 7
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Für Troya lass ich doch nicht durch kain fraise!