einlassen,
V., unr. abl.
1.
›jn. (selten: etw.) an einen Ort gelangen lassen, in etw. hinein lassen‹; speziell: ›jm. Zutritt zu einem Haus, einer Stadt usw. gewähren‹;
zu  1, vgl.  130.
Bedeutungsverwandte:
 1,  4,  1; vgl.  2,  2.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
fremde leute
)
/ etw
. (z. B.
wein
)
e., jn. an einer pforte, zu sich, die liebe zu jm. e
.
Wortbildungen:
einlässer
›Aufseher der Weinlieferung‹,
einlassung
›Eingang (von Geistern)‹ (dazu bdv.:  2).

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1563
):
In dem sie
[die Frau und ihr Liebhaber]
nuhn mit einander guͦter dingen waren, kompt auch der pfaff und begeret eyngelassen zuͦ werden.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
152r, 28
(
Leipzig
1588
):
Da
[wenn die Pest auftritt]
schreyet man vber die Oberkeit [...] Man habe frembde Leute eingelassen / vnd Beherberget.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1409
):
denen, so win inlassent vnd inn nit schenckent [...], die gebent einkein vngelt.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1596
):
söllent die inlässer in ladung solchen verkouften wyns by iren thrüwen und dienstspflichten guͦt sorg und achtung haben.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Da wart er [kunig Maximilian] zu Wienn in die statt eingelassen.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
93, 36
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
vns ist genug die inlassung vnd anweygung von den poͤsen engeln in vnserew hertz.
Bauer, Imitatio Haller
53, 1
(
tir.
,
1466
):
Dein liebhaber Jesus der ist der natur, das er kchain ander lieb wil czue im einlassen.
Vgl. ferner s. v. .
2.
›etw. in etw. einbringen; einfügen‹;
zu  1,  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  1.

Belegblock:

Belkin u. a., Rösslin. Kreutterb.
132, 9
(
Frankf.
1535
):
Welcher den bluͦt gang het / der nem weiß von eym ey / vnd essig [...] vnd laß dis vnden ein mit eim Cristier.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
wann aber der observant nicht weiß / wo auff der T. daß principium contactus in dem eingelassenen radio Solis hinfaͤllet / kan er den Anfang nicht genaw haben.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
279
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Ein perlenmutterschneggengeschirr [...], mit silber vergult und mit färblein eingelassen gefast.
Vgl. ferner s. v.  2.
3.
›sich an etw. beteiligen, auf etw. / jn. eingehen‹; ›mit jm. Umgang pflegen, sich mit jm. abgeben, einlassen; sich mit jm. verständigen‹;
zu  2,  7.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  8.
Syntagmen:
sich e
.;
sich in etw
. (z. B.
in freundschaft, in ein gehäder
›Zank‹)
e., sich mit jm
. (z. B.
mit den christen
)
e., sich zu etw
. (z. B.
zu beisitzen
)
e
.

Belegblock:

Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
daß die Koͤnige vnd Herren an den Grentzen vmb Guiana wonhafft / sich gantz vnd gar hetten verheissen / in keinerley Weg sich mit den Christen eynzulassen.
v. d. Broek, Suevus. Spieg.
184v, 43
(
Leipzig
1588
):
Also solle man die Leute auch zuuor kennen lernen / ehe man sich mit jnen in Freundschafft weit einlasse.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
das sich ewer weyshait aus betranglichen, beweglichen ursachen mit inen [aufrurige bawrschaft] [...] einlassen haben mussen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Sich Eynlassen / Sich selbs guͦtwillig darbieten vnd dargeben. [...]. Sich Eynlassen in ein gehaͤder.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
17. Jh.
):
soll sich kainer in ainicherlai [...] rechtshandlung ausser unsers vorwissen rath [...] einlassen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
137, 2912
;
Vgl. ferner s. v.  1,  2.