dorfrecht,
das
;-(e)s/-e
, auch -Ø
.– Rechts- und Wirtschaftstexte.
1.
›Dorfsatzung, Gesamtheit der das rechtliche Leben in einem Dorf betreffenden Regelungen und Gesetze‹; diese können aus mündlicher Tradition bekannt sein oder schriftlich fixiert vorliegen; Syntagmen:
jm. das d. bekräftigen / confirmieren / machen / ordnen / setzen
; das d
. [wo] vermerkt sein, von jm
. (z. B. von den voreltern
) herrüren
; etw. das d. sein
; das d. des dorfes, zu
[+ Ortsname]; das alte d
.; gebresten / irrungen / mängel, die aufsetzung des dorfrechts
.Wortbildungen:
dorfrechtsame
dorfrechtspruch
dorfrechtstag
Belegblock:
Erstlich ist das unser altes dorfsrecht, welches von unseren voreltern herrühret.
die dorfrecht zu Weigenheym.
Dorffrecht. Ius Municipale.
Hie ist vermerckt das dorfrecht zue Kyrchhein.
gemeldten innwohnern zue Gerathstetten solche ihr ordnung und dorfrecht confirmirt und becräftigt haben.
2.
›von einem Dorf und seinen Bewohnern gegenüber dem Dorfherren zu tragende Lasten und zu leistende Dienste sowie zustehende Rechte‹; dazu konvers: ›dem Dorfherren zustehende Rechte‹; Belegblock:
als von den beden und dem dorfrechte, dat die gemeinde vorderde an die vurg. heren von Monster.
dy auch von alder gewonheyt alle dorffrechte unde aberichtunge [...] getan habin.
Ebd.
264, 15
: fry unde ledig alles dorffrechtis unde abrichtunge
(Abgabeverpflichtung).
mogent sy [vnnsere kind] das dorfrecht von iren fäteren erben.
Ob jemands begehren würdt [...] im des dorfsrecht zu erlösen, der soll dem ambtmann und gericht geben fünf schilling heller.