dominium,
das
;›Herrschaft, Vorherrschaft‹; speziell rechtssprachlich: ›Herrschaft, Verfügungsgewalt über einen Besitz, Eigentumsrecht‹.
Belegblock:
DRQEdit, Schwartzkopf, DiffIur. B ijr (
Helmstedt
1588
): LEihet dir iemãd etwas / du hast [...] an dem geliehen dinge noch die Possession oder besitzung / noch das Dominium / das ist die Herschafft oder Gewaldt.
Sudhoff, Paracelsus
9, 213, 7
(1531
/5
): vom fürbrechen der species in den mineralibus ist zu halten und zu ermessen, welches species sein dominium uberkompt.