herschung,
die
.1.
›(Ausübung von) Macht, Gewalt über jn. / etw., Beherrschung von jm. (auch sich selbst) / etw., Vorherrschaft‹; mit negativer Konnotation: ›Tyrannei, Gewaltherrschaft‹; Syntagmen:
jm. h. über etw.
(z. B. die tiere
) geben
; h.
(Subj.) jm. gebrechen, die h. sich erstrecken von okzident bis gegen mitternacht, one ende sein
; j.
(Subj.) etw.
(z. B. ein land
) in h. haben
; die h. sein selbst, die h. der märtyrer / riesen, die h. der armen
; die gewaltige / grausame / künftige h
.Belegblock:
wann schon jemahlen etliche von einer kuͤnfftigen Herrschung der Martyrer / die hie auff Erden sein solle geirret haben.
Ze dem dritten bekant Adam, daz im gott hatt geben mächtig ze sin in der herschung sin selbs.
daß weder zuͤsagen noch verpflichtung, sondern allain die gewaltig herschung und verdruckung der armen soll stat haben.
got der herr hat geben herschung, gewalt vnd sorg vber dew vnuernunftigen tÿr dem menschen.
2.
›Regentschaft, politisch-administrative Herrschaft über ein Land / Volk, Regierung eines Herrschers‹; metonymisch: ›Regierungszeit‹; Gehäuft n/oobd.
Syntagmen:
j.
(Subj.) die h. annemen / besetzen / haben
; unter js. h. leben, sich etw. wegen der h. vornemen
; die h. des keisers
; der h. schwere bürde
.Belegblock:
Periander, sein son, genennt, | Der namb nach im die herrschung an.
man vindt auch geschrieben, das bei der herschung des itzgedachten keisers Conrad ein hertzog in Beirn gewesen ist.
so hat Hercules die welt durchvaren mit streit [...] vor der herschung Romuli und erpawung der statt Rom 431 jar.
Der Groͤßfuͤrst BASILIVS, so im jar 6907 die herrschung gehabt / hat.
3.
›Personengruppe, die jm. übergeordnet ist; Herrschende, Herrscher (auf verschiedenen sozialen Ebenen)‹; Personifikation von 1 und 2.Belegblock:
Die herrschung must du mir bekennen, | Weil ich heut hab sechs geyren gsehen.