herschung,
die
.
1.
›(Ausübung von) Macht, Gewalt über jn. / etw., Beherrschung von jm. (auch sich selbst) / etw., Vorherrschaft‹; mit negativer Konnotation: ›Tyrannei, Gewaltherrschaft‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
(
der
5,  6, , ; vgl. , (
das
),
2
 1.
Syntagmen:
jm. h. über etw.
(z. B.
die tiere
)
geben
;
h.
(Subj.)
jm. gebrechen, die h. sich erstrecken von okzident bis gegen mitternacht, one ende sein
;
j.
(Subj.)
etw.
(z. B.
ein land
)
in h. haben
;
die h. sein selbst, die h. der märtyrer / riesen, die h. der armen
;
die gewaltige / grausame / künftige h
.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
18, 21
(
Köln
1653
):
wann schon jemahlen etliche von einer kuͤnfftigen Herrschung der Martyrer / die hie auff Erden sein solle geirret haben.
Warnock, Pred. Paulis
5, 124
(
önalem.
,
1490
/
4
):
Ze dem dritten bekant Adam, daz im gott hatt geben mächtig ze sin in der herschung sin selbs.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
daß weder zuͤsagen noch verpflichtung, sondern allain die gewaltig herschung und verdruckung der armen soll stat haben.
Hohmann, H. v. Langenstein. Untersch.
113, 4
(
moobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
got der herr hat geben herschung, gewalt vnd sorg vber dew vnuernunftigen tÿr dem menschen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
er [...] wölt si erledigen von der wilden risen grausamen hersung.
Schade, Sat. u. Pasqu. ;
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .
2.
›Regentschaft, politisch-administrative Herrschaft über ein Land / Volk, Regierung eines Herrschers‹; metonymisch: ›Regierungszeit‹;
zu
1
 2.
Gehäuft n/oobd.
Bedeutungsverwandte:
 1,
2
 14,  1,  1.
Syntagmen:
j.
(Subj.)
die h. annemen / besetzen / haben
;
unter js. h. leben, sich etw. wegen der h. vornemen
;
die h. des keisers
;
der h. schwere bürde
.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Gubernatio. Regierung herschafft herschung gubernierung regiment.
Sachs (
Nürnb.
1562
):
Periander, sein son, genennt, | Der namb nach im die herrschung an.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
man vindt auch geschrieben, das bei der herschung des itzgedachten keisers Conrad ein hertzog in Beirn gewesen ist.
Leidinger, V. Arnpeck (
moobd.
,
v. 1495
):
so hat Hercules die welt durchvaren mit streit [...] vor der herschung Romuli und erpawung der statt Rom 431 jar.
Moscouia
C 1r, 17
(
Wien
1557
):
Der Groͤßfuͤrst BASILIVS, so im jar 6907 die herrschung gehabt / hat.
Schorer, Sprachposaun
51, 4
;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
Roth, a. a. O. ;
Moscouia
B 4v, 19
.
3.
›Personengruppe, die jm. übergeordnet ist; Herrschende, Herrscher (auf verschiedenen sozialen Ebenen)‹; Personifikation von 1 und 2.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1560
):
Die herrschung must du mir bekennen, | Weil ich heut hab sechs geyren gsehen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
es ist auch nichts untreuer dan g’mainschaft der herschung: zwên han in ainem haus bleiben nit ains.