diebsturn,
diebsturm,
der
.
›Gefängnis für Diebe‹;
zu  1,  2.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
, wohl
1525
):
das man kain burger soll in diebsturn legen, er habe dann todtliche vehd begangen.
Ebd. (
n. 1525
):
das kain burger furtan umb burgerliche sachen mer mit dem diebsturn soll gestraft werden.