ampthaus,
das
;-/-er
+ Uml.1.
›Amtssitz, Amtsgebäude‹; häufig auch zugleich Wohnsitz des Amtsinhabers; ütr. auch: ›Heimstätte, Brutstätte für etw. (z. B. des Lasters)‹.Rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Wortbildungen:
ampthauskämerer.
Belegblock:
so arbeiten dieselben aufnemer in den aufgenumen zechen die ersten vier wochen wenig oder nichts und rechen ire sambcost auch nicht im ambthaus.
dieselben straffen sollen alwegen die zway jar lang im ampthauß zu Bucho [...] hingelegt werden.
den zinsleŭtn, so sy ire zins in das ambthaus bringen.
Verzaichnuß der gewöhnlichen panthädung wie es von alters hero [...] in ambthauß gehalten.