confirmieren,
V.;
›die Rechtsgültigkeit von etw. bestätigen; jn. in seinem Amt bestätigen‹; speziell: ›die Investitur vornehmen‹.
Syntagmen:
einen abt / artikel / bischof / brief / könig / meister / prälaten / stat / suffragan, eine begabung / freiheit / incorporation / lere / ordnung / regel, ein gericht / recht c.; jn. bischof / könig c.
Wortbildungen:
confirmierung
Belegblock:
dwyl dan dieselben Curatores jm testament adultis [...] gegebe͂ durch Schultes vñ Schoͤffen cõfirmirt vñ bestetigt solle͂ werde͂.
Alls nun Künig Philips [...] den groͤsten anhang [...] gehapt / haben sy dargegen Hertzog Otten vonn Sachsen confirmiert.
dirre gap dem bobeste uf den gewalt, bischove und ander prelaten zuͦ confirmieren.
Die beyde kreützer, sag ich dir, | Wann man sye tragt dem bapste für, | So würt ers alles confirmieren.
er wisse das solches ampt eincherlei leren zuͦ confirmieren vnd glaubwürdig zuͦ machen / im nit zuͦ stande.
so ist es versehenlich, die regel und der stat des ordens sye confirmieret.
Da mang gericht ist confirmiert | Als es die kayser hond geziert.
des kunigs diener ainer [...] hat confirmiert die forigen arttickl.
Meijboom, Pilgerf. träum. Mönch
1961
; Piirainen, Recht Schemnitz.
1986, 302
; Rot
298
; Vorarlb. Wb.
2, 120
;