befestigen,
V.
– Vgl. das Bedeutungsfeld von .
1.
›etw. (einen konkreten Gegenstand) an etw. anderem befestigen, festmachen‹.

Belegblock:

Mayer, Folz. Meisterl.  (
nobd.
,
um 1480
):
daz der knopf dez selben rymen hinden an dem hewbt under dem hirn sein bevestigt.
2.
›etw. (oft: eine Stadt, ein Gebäude) befestigen, durch Gebäude und Erdanlagen gegen äußere Feinde sichern‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  2,  2, , , , .
Syntagmen:
die stat
(mehrfach)
/ mauer, das haus / schlos, den ort / turm b
.;
die befestigte insel
.

Belegblock:

Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
doruff bevestent her unszer stat zcu Magdeburg.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
dessen Admiral die von den Arragoniern bevestigte Jnsul […] eingenommen.
Luther. Hl. Schrifft. 
2. Chr. 26, 9
(
Wittenb.
1545
):
Vsia bawet Thürne zu Jerusalem […] / vnd befestiget sie.
Ulner (
Frankf.
1577
):
Es ist kein Hauß so wol verwart / mit graͤben / waͤllen vnd bolwercken so hart befestiget […] die nit durch hassz […] moͤge […] geschleifft werden.
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
62
(
Genf
1636
):
Diese Statt ist in kurtzem wol befestiget worden.
v. Birken. Erzh. Österreich ;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Rauwolf. Raiß ;
Voc. Teut.-Lat.
mm iiijv
;
Schmitt, Ordo rerum 
611, 7
;
3.
›etw. (die Erde) schaffen; etw. gründen‹.
Bedeutungsverwandte:
,  2,  3,  1, .

Belegblock:

Rot
313
(
Augsb.
1571
):
Fundiren, gründen / befestigen / schaffen / verordnen / stifften.
Schwäb. Wb. (
1. H. 17. Jh.
).
4.
›jn. inhaftieren, einkerkern‹.
Bedeutungsverwandte:
 7.

Belegblock:

Rwb (a. 
1588
).
5.
›jn./etw. (eine Haltung, Orientierungen, Ordnungsverhältnisse) stärken, festigen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  4,  2,  2, ,  3,
1
 4.

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Firmare. Befaͤstigen stercken bekreff[t]igen bestetigen steiffen behaben.
Rosenthal. Bedencken
39, 5
 (
Köln
1653
):
alß man sich von Catholischer / bekanter / durch langwiriges herkommen bevestigter Geistlicher Obrigkeit hat abgesoͤndert.
Mathesius, Passionale (
Leipzig
1587
):
das wir dadurch in vnserer wahren vnd Christlichen Religion […] befestiget / gestercket / vorgewissert vnd bekrefftiget werden.
Weise. Jugend-Lust  (
Leipzig
1684
):
dessen Bekanntschaft […] durch die Gefahr selbst ist befestiget worden.
Anderson u. a., Flugschrr.
7, 10, 30
(
Straßb.
1524
):
so stãd muͤssig / biß din hertz befestiget wirt / im vertrawen.
Fischer, Eunuchus d. Terenz  (
Ulm
1486
):
der Ritter überfreüntlich versoͤnung befestiget sein gemüet.
Rot
298
;
Dietz, Wb. Luther .
6.
›ein Rechtsverfahren annehmen, förmlich in ein Rechtsverfahren eintreten‹.

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Litem contestari. Krieg befestigen.
Köbler, Ref. Wormbs
71, 27
 (
Worms
1499
):
in sachen da der krieg in der ersten instantz durch ia oder neyn beuestigt ist.
Ebd.
124, 9
:
ist nit not wyter vff die clag zuantworten noch den krieg zubeuestigen.
Ebd.
110, 29
;
ders., Ref. Franckenfort
18, 5
;
73, 2
;
7.
›etw. (oft: den Inhalt von Briefen) bestätigen, bekräftigen, die Rechtsgültigkeit von etw. erneut festlegen‹.
Syntagmen
den austrag / brief / spruch / vertrag, die freundschaft / hochzeit / predigt / schrift / regel / ordnung / satzung, das privileg b
., mit Obj. d. P.:
jn
. (z. B. als Ratsherren)
b
.

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Ratificare. Bestaͤtigen befestigen steiffen confirmiern bekrefftigen.
Anderson u. a., Flugschrr. 15, 
4, 26
([
Worms
1521
]):
darüber sy auch baid züsamen geschworn vñ ainen vertrag mit brieff vnd sigeln beuestiget.
Köbler, Ref. Nürnberg 
387, 22
 (
Nürnb.
1484
):
zu guͤtlichem […] außtrag. vnd den mit geluͤbden vnd aiden bekrefftigen vñ beuestigen.
Wickram 4, 
7, 4
(
Straßb.
1556
):
sunder woͤllend die [freündtschafft] mit disem buͤchlin bevoͤstigt haben.
Wolf, Norm im sp. Ma.
25, 4
(
schwäb.
,
15.
/
16. Jh.
):
Die regel ewres ordens […] bestattigen wir euch und mit uatterlicher hilffe der gegenwirtigen geschrifft beuestigen wir sie.
Küther, UB Frauensee 
170, 17
;
272, 33
;
Hertel, UB Magdeb. ;
Fischer, Eunuchus d. Terenz ;
Schmitt, Ordo rerum 
602, 36
;
623, 14
;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 458
;
8.
›etw. in sich aufnehmen, sich etw. einprägen‹.
Bedeutungsverwandte:
 8; vgl. .

Belegblock:

Schmitt, Ordo rerum 
622, 8
(Hs. ˹
oobd.
,
2. H. 15. Jh.
˺):
Jncorporare […] befestigen […] memorie imprimere in sich befestigen […] in sich behaben […] in sich bevessten.