Dann sein wort mit zaichen als ainem sygel darmit seind bestetiget, das wir ja nit zweifeltten.
Ders. Hl. Schrifft.
1. Mose 23, 17
(
Wittenb.
1545
):
Also ward Ephrons acker [...] Abraham zum eigen Gut bestetiget.
Ratificare. Bestätigen befestigen steiffen confirmieren bekrefftigen.
Bestetigclich fur war aduerbium assertiue.
Kollnig, Weist. Schriesh.
198, 1
(
rhfrk.
,
1543
):
so ist abgeredt: daß die fundation bestehtigt und vermöge derselben mit verleihung solcher fruhmeß gehalten werden soll.
Behrend, Magd. Fragen
(
omd.
,
um 1400
):
dy scheppin, die do jerlich von dem rate gekorn unde bestetigit werden.
ab der comptur als der burggrave den gekornenn schultissenn dis jar vonn der stadt, den her bestettiget hat und der seinenn eyd gethan hat darzu, moge absetzenn.
Küther, UB Frauensee
137, 9
, (
thür.
,
1360
):
daz der kouf, [...], mid unsen wizzen und willen gescheͤn ist und wir den bistetigit han.
haben wir den keuffern bewillignus und bestetignusbrieffe von unserm gnedigen hern von Herßfeld daruber geschickt.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
83, 10
(
thür.
,
1474
):
also Hans Koch darkegen setczet, daz yme solliche gabe crefftig geteylt sy vor gerichte zcur Nuenstat unde ym auch bestetiget sy nach luwte eynes gerichtisbriffs.
Ermisch, Freib. Stadtr.
(
osächs.
, Hs.
v. 1325
):
di [meistere] sullen di burger selbe kisen alle iar unde sullen si bestetigen mit eiden.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
84, 23
(
omd.
,
um 1559
):
So die mutzettel zweymal offentlich gelesen sein worden, alsdann rufe der berckmeister, das man bestetigen wolle.
4 gr von 1 fundgrub, welche ins gevier aufgenomen wird ... (muthgeldt?) und 14 gr bestädiggeldt.
ist zu sehen / das auch der Koͤnig Saul ist durchs Loss bestetiget worden.
Noch ir beidir bethe bestegen wir daz vnd czu eynir bessern sichirheit habin wir vnser Insigil an desen briff lassen hengin.
Bestetige͂ beueste͂ veriehen bekenne͂.
Köbler, Ref. Wormbs
107, 24
(
Worms
1499
):
wann der krieg daruff bestetigt so ist sie [clag] ewig auch wid’ den Erben.
alda er vom Papst freundlich empfangen / und zum Roͤmischen Koͤnig bestaͤttigt wurde.
Thiele, Minner. II,
17, 106
(Hs. ˹
wobd.
,
15. Jh.
˺):
in [glob] händ bestettigkt dry cardinäl | und verbriefft wol fúr zwiffelß nöt.
Welti, Stadtr. Bern
(
halem.
,
A. 14. Jh.
):
die friheit, die herzog Berchtold [...] vͥch het gegeben vnd bestetet.
die satzungen von der schultheissen wegen sol man aber x jar aneinander bestaͤtigen in glichen worten.
Koller, Ref. Siegmunds
(
wobd.
,
um 1520
):
was [...] wol versichert mit der regel, die auch soll sein confürmiert [...], das ist bestetiget, von ainem bapst.
Schorer, Sprach-Verd.
31, 14
(
1643
):
Wann sie etwas bestättigen wollen / so können sie nicht sprechen / ja / fürwar / gewiß / es muß heissen: ma foi, par ma foi.
daß Er jhnen ihre alte hergebrachte Privilegien vnd Gewonheiten / mit Brieff vnd Siegel bestaͤttiget vnd ernewert.
Bischoff, Steir. Landr.
(
m/soobd.
, Hs.
v. 1425
):
Ez bestêtigt ain jsleich man seinen weingarten mit seinem amptman.
Wolf, Norm im sp. Ma.
24, 4
(
oobd.
,
1486
):
wir sein genaigt zu euren guetigen peten vnd bestetigen euch dy regel ewrs ordens mit pebstlichem gewalt.
Piirainen, Igl. Bergr.
21b, 11
(
slow. inseldt.
,
16. Jh.
):
Das sind die Perckhrecht, Die von ersten erfunnden sind, von Frum(en) vnd weisen man(en), [...] vnd von den perckhleutt(en), vnd von dem Kunig bestättigeth vnd verInnsiglt.
ist der Ehrwürdig Herr Marcus Wulpinus von Rosnau gefodert und zu Cronnen bestädigt zum Farrherrn.