4.
im Anschluß an Bed. 2, insbesondere an deren ütr. Verwendungen und von diesen schwer abgrenzbar, eine Fülle von Phrasemen; im eigenen Material (zu den Kontextbedeutungen vgl. die Übersetzungsvorschläge zu den Belegen):
etw. auf die lange ban schieben / setzen, etw. in die lange ban schlagen
;
ban machen
;
die ban bänen
;
auf der ban bleiben
;
etw. ist eine ban
;
auf der ban sein
;
etw. auf (die) ban bringen
;
sich auf die ban machen / rüsten, auf die ban müssen
;
auf ban kommen
;
auf der rechten ban sein
;
auf rechter ban wallen
;
auf der rechten ban bleiben
;
jn von der rechten ban abfüren
;
jn. aus der ban füren
;
jn. auf rechter ban geleiten
;
aus der (rechten) ban treten
;
ab der rechten ban kommen
;
jn. ab der ban bringen
;
jn. auf der ban erfinden
;
auf der ban bleiben
;
js. fus sizt auf js. ban
;
jn. auf eine andere ban bringen.
Die unten angeführten Wörterbücher verzeichnen zusätzlich u. a. folgendes:
auf stund und ban
›unverzüglich‹;
etw. auf die ban weisen
;
die rechte ban treffen
;
zu ban kommen
›auftreten (von Personen)‹;
auf die ban folgen
›aufs Tapet kommen‹;
auf die ban kommen
›aufkommen‹ sowie ›zur Sprache kommen‹;
etw. auf die ban bringen
›etw. zur Sprache bringen‹;
jn. aus / von der ban füren
;
neben der ban gehen
›Unrecht haben‹.