ausmarken,
ausmärken,
V.
1.
›etw. (meist: Grundstücke) mit Markierungen abgrenzen, kennzeichnen, begrenzen; eine Begrenzung für etw. bilden (z. B. über Flüsse gesagt)‹.
Bedeutungsverwandte:
,  3, , ; vgl.  1,
1
.
Syntagmen:
j.
(z. B.
schöffe
)
einen acker, eine anreinung / feldfart / weide / mahd / hofsache, ein holz / gut / land a.
;
flüsse
(Subj.) (
jm.
)
etw. a.
;
etw. mit marken a., etw. mit geschworen eiden a., mit dem mer etw. a.
Wortbildungen:
ausmarkung
1 (
des ackers, der waldmark / almende / strasse
) 1,
ausmärkungsbrief.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1474
):
das damit der gemeinen weiden ein groiß teile ist abgezogen gewest, das die scheffen auch in bisin unserer amptlude und dienere haint usgemerkt.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1558
):
Das die von Uberlingen [...] in ir nidern gerichten durch ire amptleut und underthonen die gieter ausmarken.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
770, 13
(
halem.
,
1678
/
88
):
Daß die außmarchung der acheren durch die h. vierer beschechen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
die [hofsache] soll im mit wissen [...] unser [...] ambtleut oder holzschaffer ausgeläckt und ausgemärcht werden.
Rennefahrt, a. a. O.
755, 21
;
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
235, 29
;
238, 3
;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Bad. Wb.
1, 96
;
2.
›jn. in bestimmter Weise kennzeichnen, jn. mit einem bestimmten Merkmal versehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Syntagmen:
jn. als vieh a.

Belegblock:

3.
›etw. festlegen, bestimmen, beschließen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  7,  7, (V.) 10,  5.
Syntagmen:
ausgemarkter entscheid.
Wortbildungen:
ausmarkung
2.

Belegblock:

Heidegger. Mythoscopia
15, 12
(
Zürich
1698
):
Um die Definition und kurtze Außmarkung der Sach / ware kein sonders Gefecht.
Rwb (a.
1509
).