ausmarken,
ausmärken,
V.
1.
›etw. (meist: Grundstücke) mit Markierungen abgrenzen, kennzeichnen, begrenzen; eine Begrenzung für etw. bilden (z. B. über Flüsse gesagt)‹.Syntagmen:
j.
(z. B. schöffe
) einen acker, eine anreinung / feldfart / weide / mahd / hofsache, ein holz / gut / land a.
; flüsse
(Subj.) (jm.
) etw. a.
; etw. mit marken a., etw. mit geschworen eiden a., mit dem mer etw. a.
Wortbildungen:
ausmarkung
des ackers, der waldmark / almende / strasse
) 1, ausmärkungsbrief.
Belegblock:
das damit der gemeinen weiden ein groiß teile ist abgezogen gewest, das die scheffen auch in bisin unserer amptlude und dienere haint usgemerkt.
Das die von Uberlingen [...] in ir nidern gerichten durch ire amptleut und underthonen die gieter ausmarken.
Daß die außmarchung der acheren durch die h. vierer beschechen.
2.
›jn. in bestimmter Weise kennzeichnen, jn. mit einem bestimmten Merkmal versehen‹.Syntagmen:
jn. als vieh a.
Belegblock:
3.
›etw. festlegen, bestimmen, beschließen‹.Syntagmen:
ausgemarkter entscheid.
Wortbildungen:
ausmarkung
Belegblock:
Um die Definition und kurtze Außmarkung der Sach / ware kein sonders Gefecht.