absteinen,
V.
1.
›(Flurstücke) durch Grenzsteine markieren, abgrenzen‹.Wmd.
Belegblock:
nemblich daß die Obrigkheimer den Aspachern funfzig morgen walds [...] absteinen.
Von Ziegelhaußen bis an Kleinneckhergemündt und Neckhersteinacher gemarkung, inmaßen es abgesteint, bis zum steinen gattern in die Schönawer bach hinein.
2.
›Grenzsteine versetzen‹; als Synekdoche: ›js. Grundstücksgrenze überschreiten und sein Land antasten‹.Bedeutungsverwandte:
zu letzterem: vgl. .