absteinen,
V.
1.
›(Flurstücke) durch Grenzsteine markieren, abgrenzen‹.
Wmd.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
 5,  2, , ,  2,  2,  1.
Wortbildungen:
absteinung
(dazu bdv.: vgl. ).

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1605
):
nemblich daß die Obrigkheimer den Aspachern funfzig morgen walds [...] absteinen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
15, 34
(
rhfrk.
,
1609
):
Von Ziegelhaußen bis an Kleinneckhergemündt und Neckhersteinacher gemarkung, inmaßen es abgesteint, bis zum steinen gattern in die Schönawer bach hinein.
2.
›Grenzsteine versetzen‹; als Synekdoche: ›js. Grundstücksgrenze überschreiten und sein Land antasten‹.
Bedeutungsverwandte:
zu letzterem: vgl. .

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
, Hs.
1731
):
of jemant den vorß. heren dechant und kapitel an ihren eckern ind guedern zu nahe oder afzeunen, -steinen of steine zu nahe setzenden.
3.
›etw. von Steinen säubern‹.

Belegblock: