abstecken,
V.
1.
›etw. (z. B. ein Marktzeichen) aus dem Boden ziehen, entfernen‹.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1532
):
haben die von Augspurg [...] ain marckt gemacht, und [...] ein fanen auf⸗ und abgesteckt, niemant kain traidt zů kaufen vor oder nach.
2.
›(einen Raum) mittels eingesteckter Pfähle abgrenzen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Wrede, Aköln. Sprachsch.
46a
.