ausholen,
V.
1.
›jn. aus einer Zwangslage befreien, herausholen‹.Belegblock:
so wolten sei daer treden und wolten ihre herrn mit gewalt auishollen.
2.
›jn. für / zu etw. auswählen‹.3.
›jn. ausfragen, jm. eine Information entlocken; aus jm. etw. herausholen‹.Syntagmen:
die gedanken, fremdes gesinde a.
; jn. mit guten worten / freundlichen gebärden a.
Belegblock:
er versucht dich damit / vnd mit seinen freundlichen geberden holet er dich aus.
Preuss. Wb. (Z)
1, 303
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