anwerfen,
V., unr. abl.
1.
›etw. (im Beleg: Leitern) an etw. anlegen‹.Belegblock:
Die Teutschen hetten laiter angeworfen, stigen hinauf.
3.
›jm. etw. entgegenwerfen; jn. in etw. verwickeln‹.4.
phrasematisch: hand an jn. anwerfen
›Hand an jn. legen, tätlich gegen jn. vorgehen‹.Belegblock:
ob daß were daß ihme seine feint [...] wolten nit glauben [...] und hant an im anwurfen.
5.
›jn. einer Sache bezichtigen‹.Wortbildungen:
anwerfer.
Belegblock:
daz nieman sinen munt in ergerunge wise über sie uf tuͦ oder sie von gewalt denheine meinunge einer urteile anwerfe.
6.
›jn. um etw. bitten, ersuchen‹.7.
›sich zu etw. antragen, sich zu etw. erbieten‹.