anleinen,
1.
›etw. an etw. anderes (Halt Gebendes) anlehnen‹.Belegblock:
Inn ihn so wird kein leben funden, | Sollens stehn, muß mans laynen an, | Auch köndtens keinen tritt nicht than.
[2 Türcken sind] bei der nacht aus dem thuren komen und an der statmaur leittern angeleint, (sind) über die maur auskomen.
2.
›sich von etw. leiten lassen, sich an etw. halten, sich nach etw. richten‹; Ütr. zu 1.Belegblock:
der soll das viech an der Wimpasßinger zaun hinzue fressen lassen, und er soll sich an den zaun anlainen.
3.
›jm. mit einem Gesuch anliegen‹.