anleinen,
V.;
zu
mhd.
(-)leinen
›lehnen‹
().
1.
›etw. an etw. anderes (Halt Gebendes) anlehnen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  2, , ,  1.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1562
):
Inn ihn so wird kein leben funden, | Sollens stehn, muß mans laynen an, | Auch köndtens keinen tritt nicht than.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
[2 Türcken sind] bei der nacht aus dem thuren komen und an der statmaur leittern angeleint, (sind) über die maur auskomen.
Skála, Egerer Urgichtenb.
12, 6
;
Voc. Teut.-Lat.
b iiijr
;
2.
›sich von etw. leiten lassen, sich an etw. halten, sich nach etw. richten‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1630
):
der soll das viech an der Wimpasßinger zaun hinzue fressen lassen, und er soll sich an den zaun anlainen.
3.
›jm. mit einem Gesuch anliegen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
 8.

Belegblock:

Schweiz. Id. (für
1532
).