aberacht,
die
;
vereinzelt
aberächte
(zu mhd.
-æchte
, ) und
oberacht
().
›Aberacht, erneuerte, verschärfte und endgültige Acht‹;
zu
3
 1,
2
 2.
Zur Sache:
v. Künßberg, Acht.
1910
.
Bedeutungsverwandte:
2
 2,
2
 8,  4,  3; vgl. , .
Syntagmen:
bei acht und a.; a. besorgen; zu a. prozedieren; jn. in a. tun / haben / deklarieren / erklären
(jeweils häufig);
jm. mit a. nachstellen; in a. sein.

Belegblock:

Chron. Mainz (
rhfrk.
,
15. Jh.
):
deshalben wir beide anlait, aberaicht und ander beswernisse besurgen mußen.
Laufs, Reichskammergo.
259, 31
(
Mainz
1555
):
soll dem kleger [...] zugelassen sein, gegen dem [...] antwurter zu der acht und aberacht [...] zu procediren.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Stellt jn wie falschen Ketzern nach, | Mit Schwerdt, Fewr, Bann vnd aberach.
Beyer, UB Erfurt (
thür.
,
1398
):
dorumb haben wir sy von Romischer kuniglicher machte in unser und des heyligen Reichs aberachte getan.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
bey der acht und öberacht.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1491
):
da tet der roͤmisch kaiser Fridrich die von Regenspurk in den ban und in die abereht het ers vor auch tan.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
von der kaiserlichen Majestat in die acht und aberacht declarirt.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
kaiser Fridrich [...] erklärte in auch darumb in acht und aber acht.
Schlosser, H. v. Sachsenh. Mörin
2389
;
Barack, a. a. O. ;
Leisi, Thurg. UB
5, 449, 25
;
6, 666, 9
;
Meisen u. a., J. Eck
58, 14
;
Glitsch u. a., Hofger. Rottw.
63, 38
;
Dietz, Wb. Luther .