torglocke,
die
;
-/-en
.
›Glocke, deren Läuten am Morgen die Öffnung und am Abend das Schließen der (Stadt)tore ankündigt‹; als Metonymie: ›das Läuten der Torglocke‹;
zu (
das
1,  1.
Syntagmen:
die t. läuten
;
etw
. (Subj.)
die t. heissen
;
eine laterne von einer t. zu einer anderen aushängen
.

Belegblock:

Chron. Strassb. (
els.
,
A. 15. Jh.
):
Men mahte ouch, wene men morgens und obendes eine glocke lute, das nu die torglocke heisset, so solte men die tor besliessen unde entsliessen.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
Ein jeglicher turnbleser und wechter soll schweren, alle nacht, nach dem man [...] die tor klocken geleutet, uf den turn zue gehn und darauf, bis man morgens die tor klocken widerumb leutet, zu verbleiben.