privat,
privatim,
Adj.;
im 16. Jh. aus
lat.
privatim
›ohne Beziehungen zum Staat, persönlich, in eigener Angelegenheit‹
(
Georges
2, 1928
;
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993, 1044
).
›nicht öffentlich, vertraulich, persönlich‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  5.
Gegensätze:
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1552
):
der privaten personen thun nit ist, sich zwischen den personen hohen stands in dergleichen sachen einzuͤlassen.
Rot
341
(
Augsb.
1571
):
Priuatim, Besonderbar / heymlich vor andern / für sich selbs.
Memminger Chron. Beschr. (
Ulm
1660
):
was jemals von den Teutschen [...] publice vnd privatim geschrieben / alles in lateinischer Sprach verfasset.
auch durch privat Information der groͤste vnd nothwendigste Theil der Philosophiae der Jugend expliciret wird.