oberhauptman,
der
;-s/oberhauptleute
.›Inhaber eines hohen Amtes in der Herrschafts- und Verwaltungshierarchie oder im Rangsystem des Militärs‹;
Gegensätze:
.Syntagmen:
einen o. haben
; der o. etw. erlauben
; dem o. befelen, zu [...]
; zuflucht an den o. haben, eine sache vor den o. gelangen
; der o. des fürstentumes / landes, seiner genossen
.Belegblock:
Heinrich herzog von Braunschweig genant | [...] | Ein oberheubtman meiner genoßen.
Abreisung der schichtmeister undt steiger hat niemandt zu erlauben dan der oberhaubtman, oberbergmeister und bergkvoigt.
Ebd.
150, 16
: die [frevel] werden mit rath und zuethuen des oberhaubtmans verlegt genommen.
hat ain ers. rat, [...], zuͤ vätterlicher warnung [...] für notwendig geacht, den oberhauptleuten zuͤ befelhen, [...] ir underhaupleut sampt denen, so under inen gesessen, zuͤ sich in ire heuser zuͤ erfordern, und denselben zuͤgesprechen, daß [...].
weil śolches ie vnd allweeg gemeiner Stad geweśen, vnd Zuer Zeit deß Khriges, der OberhauPtman drinnen Zue wohnen Pflegt, damitt [...].