oberhauptman,
der
;
-s/oberhauptleute
.
›Inhaber eines hohen Amtes in der Herrschafts- und Verwaltungshierarchie oder im Rangsystem des Militärs‹;
vgl. (Adj.) 56,  12.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld):  1, , (
der
910, .
Gegensätze:
.
Syntagmen:
einen o. haben
;
der o. etw. erlauben
;
dem o. befelen, zu [...]
;
zuflucht an den o. haben, eine sache vor den o. gelangen
;
der o. des fürstentumes / landes, seiner genossen
.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (o. O. o. J.):
Heinrich herzog von Braunschweig genant | [...] | Ein oberheubtman meiner genoßen.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
144, 20
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Abreisung der schichtmeister undt steiger hat niemandt zu erlauben dan der oberhaubtman, oberbergmeister und bergkvoigt.
Ebd.
150, 16
:
die [frevel] werden mit rath und zuethuen des oberhaubtmans verlegt genommen.
Chron. Augsb. Anm. 1 (
schwäb.
, zu
1560
):
hat ain ers. rat, [...], zuͤ vätterlicher warnung [...] für notwendig geacht, den oberhauptleuten zuͤ befelhen, [...] ir underhaupleut sampt denen, so under inen gesessen, zuͤ sich in ire heuser zuͤ erfordern, und denselben zuͤgesprechen, daß [...].
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
100, 6
(
mslow. inseldt.
,
1612
):
weil śolches ie vnd allweeg gemeiner Stad geweśen, vnd Zuer Zeit deß Khriges, der OberhauPtman drinnen Zue wohnen Pflegt, damitt [...].